Money, Money, Money ... unsere Beteiligungsrichtlinien

Der Bezirk Mittelfranken fördert über den Bezirksjugendring die Jugendverbände auf Bezirksebene.

Die Verteilung der Mittel der Evangelischen Jugend Mittelfranken (EJMfr) nimmt der von der Bezirksversammlung gewählte Vorstand nach den nachstehenden Kriterien vor. Gemäß den Richtlinien des Bezirks Mittelfranken ist die Förderung bestimmt:

a) zur Durchführung der satzungsgemäß obliegenden Führungsaufgaben und b) für Maßnahmen des Verbandes und seiner Untergliederungen auf Bezirks- und Regional-ebene.

 

Die Verwendung der Mittel

Finanzielle Beteiligung an Maßnahmen

Die EJ Mfr beteiligt sich finanziell an Maßnahmen ihrer Glieder, die eine überregionale Bedeutung/einen überregionalen Charakter haben und/oder innovativ und/oder eine Maßnahme der EJ Mfr sein müssen (z.B. überregionale Jugendtage, Konzerte, Jugendkulturarbeit Mitarbeiterbildung, Freizeiten, etc.).

Kirchenkreiskonferenzen

Die EJMfr beteiligt sich an den Kosten für die Arbeit der Evangelischen Jugend auf Kirchenkreisebene (Veranstaltungs- Sitzungs- und Werbungskosten).

Beantragung der Mittel

Der Antragssteller ist verpflichtet, andere Zuschuss- und Spendenmöglichkeiten zu nutzen. Eine Beteiligung durch die EJ Mfr ist in der Regel nur möglich, wenn alle anderweitigen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Die Beteiligung der EJMfr wird maximal bis zur Höhe eines entstandenen Defizits ausbezahlt.

Falls ihr die Anträge per Email uns zuschickt, muss der Originalantrag aufgehoben werden.

Wichtig: Teilnehmerliste - ihr dürft gerne eure eigenes Teilnehmerlistenformat verwenden, wichtig ist, dass die Daten, die wir brauchen, darauf stehen.

Der Antrag muss downgeloaded werden, dann kann dieser am PC ausgefüllt werden.

Der Antrag auf Beteiligung zum Download